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Warnung vor Labama Financial Consulting

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. August 2017 teilt die FMA daher mit, dass

Labama Financial Consulting

mit angeblichem Sitz in

25 Old Broad Street

London EC2N1HN

Vereinigtes Königreich

Tel: +44 808 1890664, +44 203 1297003, +49 176 5412066

backoffice@labama-consulting.com, support@labama-consulting.com

www.labama-consulting.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

6 Kommentare

  1. Hallo
    Habe ebenfalls 3000 Elanix Aktien (WKN: A0WMJQ) bei labama consulting gekauft, die auch in meinem Depot dort eingetragen sind aber jetzt kann ich niemanden mehr bei labama erreichen und der online Verkauf der Aktien funktioniert auch nicht.
    Was muss man tun, um an die Aktien wieder heranzukommen. Gibt es so etwas wie eine Sammelklage und wie sind die Chancen auf Erfolg?
    Bitte um kurze Info und vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heinz Bühl

        • Also, ich habe Antwort von der FMA erhalten, die allerdings auch nicht viel mehr aussagt, als das, was schon vorher schon gesagt wurde. Ich stelle die hier mal ungekürzt hinein. Hat jemand anderes schon was gehört, wäre ich dankbar für eine Info!

          Die Antwort der FMA Östereich auf meine mail vom 01.09. bezüglich Labama:

          …wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 01.09.2017 an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreffend die Labama Financial Consulting.

          Zu Ihrer Beschwerde sind vorab, zum besseren Verständnis, die Zuständigkeiten der FMA im Rahmen der Aufsicht über Wertpapierfirmen zu erläutern:
          Neben der Konzessionierung von Wertpapierfirmen fällt auch die laufende Aufsicht über diese Unternehmen, wie etwa die Aufsicht über die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln und die Einhaltung der Anzeige- und Meldepflichten sowie die Erfüllung der Eigenkapitalerfordernisse in den Zuständigkeitsbereich der Aufsicht über Wertpapierfirmen.

          Das von Ihnen angefragte Unternehmen verfügt über keine Berechtigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur gewerblichen Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, weder gem. § 3 noch gem. § 4 WAG. Das Unternehmen unterliegt nicht der laufenden Aufsicht der FMA.

          Leider können wir Sie nicht dabei unterstützen, das investierte Kapital wieder zu erlangen. Eventuell finden Sie im Internet Foren anderer potentiell Geschädigter, bzw. gibt es dort Informationen, die Ihnen nützlich sein können. Für zivilrechtliche Rechtsberatung kommt eventuell der wöchentlich bei den Bezirksgerichten stattfindende Amtstag in Betracht. Im Zuge dieses Amtstages können Sie um unentgeltliche Rechtsauskünfte ersuchen. Ebenso bieten die österreichischen Rechtsanwaltskammern unentgeltliche anwaltliche Erstauskünfte an. Als weiterer Ansprechpartner kommt möglicherweise der Verein für Konsumenteninformation – VKI (www.konsument.at, http://www.verbraucherrecht.at) in Betracht.

          Weiters wäre zu empfehlen, sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

          Grundsätzlich empfehlen wir immer, bevor Sie eine Veranlagungsentscheidung treffen, unsere Hinweise für Anleger zu lesen (insbesondere unter dem Punkt „Verbraucher“ > Unterpunkt „Unseriöse Anbieter erkennen“) und nur bei und über Unternehmen zu investieren, welche über eine Konzession verfügen und somit auch einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Auf der Website der FMA (https://www.fma.gv.at/) erfahren Sie in der Unternehmensdatenbank, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen über eine Konzession der FMA verfügt, um in Österreich tätig zu werden.

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