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Unsere Anfrage bezüglich der Absicherung beim Immobiliencrowdfunding

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Wie wir zum Immobiliencrowdfunding stehen, wissen unsere Leser ja bereits. In ihrem Interesse wollten wir nun von den einzelnen Plattformen wissen, wie die Personen abgesichert sind, wenn etwas schiefläuft. Lediglich Bergfürst und Grundag haben uns dazu eine Auskunft gegeben, von denen wir die Antwort der letzteren hier wiedergeben:

Vermögensschadenhaftpflicht

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Im Rahmen meiner Recherchen zum Thema „Immobiliencrowdfunding“ bitte ich Sie um kurzfristige Beantwortung nachfolgernder Fragen.

Gibt es eine Vermögensschadenshaftpflicht für Ihre Gesellschaft, die mögliche Schäden die Anleger erleiden können, abdeckt?

Wenn ja, bis zu welcher Höhe gibt es hier Deckung im Einzelfall, und welcher Höchstdeckung pro Jahr?

Über eine Beantwortung bis zum 21. Juli 17 Uhr freue ich mich. Vielen Dank.“

Aus meiner Sicht handelt es sich hier um ganz klare Fragen, die man in wenigen Minuten beantworten hätte können. EXPORO, Zinsland, Zinsbaustein und EV Kapital haben dazu geschwiegen. Möglicherweise ist es den Unternehmen nicht wichtig, dass man Anleger darüber informiert. Nun, zwingen kann man die Unternehmen dazu natürlich nicht, aber jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, dort ein Investment in eines der Projekte zu tätigen, sollte sich das bei so viel Desinteresse an einer solchen wichtigen Information sicherlich noch einmal überlegen.

Hier die diesbezügliche Antwort vom Unternehmen Grundag:

„Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen, wie folgt beantworten möchten:

Gibt es eine Vermögensschadenshaftpflicht für Ihre Gesellschaft, die mögliche Schäden die Anleger erleiden können, abdeckt?

Unsere Gesellschaft verfügt über eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO und wird somit als Finanzanlagenvermittler von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt beaufsichtigt auf. Ohne eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird eine solche Erlaubnis durch die zuständige Behörde nicht gewährt. Insofern – ja, es besteht eine Versicherung, die u.a. auch berechtigte Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten abdeckt.

Wenn ja, bis zu welcher Höhe gibt es hier Deckung im Einzelfall, und welcher Höchstdeckung pro Jahr?

Der Versicherungsschutz beträgt maximal 1,30 Mio. Euro pro Versicherungsfall und maximal 2,60 Mio. Euro pro Versicherungsjahr. Mit steigender Vermittlungssumme, empfiehlt es sich diese Versicherungssummen anzupassen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Mit herzlichen Grüßen“

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