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Neues Pauschalreisegesetz ab Sommer 2018

Die Pauschalreise-Richtlinie der EU wird ab Sommer 2018 auch in Deutschland umgesetzt. Dies hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat beschlossen. Pauschalreisende, die selbständig auf einem Portal ihre Reise zusammenstellen, erhalten so mehr Rechte, wenn es auf den Fahrten Probleme gibt oder der Anbieter pleite geht. Zudem können Mängel dann bis maximal zwei Jahre nach einer Reise beanstandet werden.

Negativ ist allerdings, dass der Veranstalter einer gebuchten Reise den Preis künftig bis zu 20 Tage vor Reisebeginn um maximal acht Prozent erhöhen darf – bisher waren nur fünf zulässig -, vorausgesetzt, diese Option ist im Reisevertrag vorgesehen.

Verbraucherschützer kritisieren an dem neuen Gesetz, dass Tagesreisende und Ferienhausbuchende künftig nicht mehr enthalten sind, wodurch diese beispielsweise ihr Recht auf Zurückzahlung von Anzahlungen bei Insolvenz des Anbieters verlieren.

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