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Statt Auszahlung will die DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH das Geld der Anleger weiterverteilen

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Ein Anleger hat uns ein Schreiben weitergeleitet, dass er von der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH erhielt, in die er 84.000 Euro investiert hatte. In diesem wird ihm mitgeteilt, dass von seiner Investition lediglich ein Betrag von 9.000 Euro noch verblieben sei. Ob ihm das Geld ausgezahlt wird, ist natürlich noch ungewiss. Die DKM hat ihm dafür generös angeboten, den restlichen Betrag nun in eine neue Beteiligung bei ThomasLloyd zu investieren.

Dass man auf die ThomasLloyd verweist, ist nicht verwunderlich, wenn man in die Unternehmensgeschichte schaut. Die ThomasLloyd Holdings Ltd. hält nämlich 100 % an der DKM. Als verantwortliche Geschäftsführer treten Klaus-Peter Kirschbaum, Bankkaufmann, Hünfelden, und Matthias Klein, Diplom-Ökonom und MBA, Oberwil-Lieli, Schweiz, in Erscheinung. Sie haben auch den Verlust in der letzten Bilanz (über 500.000 Euro) zu verantworten.

Folgend präsentieren wir Ihnen Auszüge aus dem o.g. Brief:

„Mit Schreiben vom Dezember 2016 hatten wir Ihnen erste Informationen über die Kündigung Ihrer Beteiligung an unserer Gesellschaft (GOF) übermittelt. Hierzu teilen wir Ihnen heute ergänzend unter Bezugnahme auf dieses Schreiben mit, dass die Höhe des von uns ermittelten Abfindungsguthabens dem Ihnen bereits mitgeteilten Stand des Kapitalkontos entspricht.

Beurteilungsgrundlage hierfür ist der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss unserer Gesellschaft. Darüber hinaus wurde eine Bewertung des Zielinvestments, der Thomaslloyd Group Ltd. (TLG), durchgeführt. Diese Bewertung wurde durch Globalview Advisors, London, einem der global führenden Spezialisten im Bereich Unternehmensbewertung, vorgenommen und bestätigt die sehr guten Geschäftsperspektiven der TLG.

Einhergehend damit wurde dieser bei einer weiterhin konsequenten Fortführung der Expansionsstrategie und der Realisierung der damit einhergehenden Marktpotenziale ein signifikantes Wertsteigerungspotenzial für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt, an der die Anleger unserer Gesellschaft partizipieren würden.

Derzeit steht nur noch auf Ebene unserer Gesellschaft die Bestätigung des Abfindungsguthabens durch den Abschlussprüfer aus.Sollten Sie angesichts dieser Informationen eine Rücknahme Ihrer Kündigung und Aufrechterhaltung Ihrer Beteiligung wünschen, ist es erforderlich, dass Sie das beigefügte Formular „Vertragsfortführung“ entsprechend ausfüllen, unterschreiben und an uns per Post. bis spätestens 8. Juni 2017 an die dort eingedruckte Adresse zurücksenden.

Sofern Sie Ihre Kündigung aufrechterhalten, bitten wir Sie uns mitzuteilen, wie Sie Ihr Wahlrecht in Bezug auf die Zahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens ausüben. Ihnen steht gemäß § 15 Abs. 8 des Vertrages über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft das Recht zu, die Auszahlung in monatlich gleichbleibenden Raten auf die Dauer von fünf bis 15 Jahren zu verlangen.

Alternativ erfolgt die Auszahlung in einer Summe unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Liquiditätslage unserer Gesellschaft, wie sich aus § 15 Abs. 7 S. 2 des Vertrages über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ergibt.“

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