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BGH zerrt Uber vor den EuGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird das Verfahren gegen den Fahrdienst-Vermittler Uber an Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten. Dieser soll klären, ob das deutsche Recht in Einklang mit Europarecht stehe.

Zwar hat Uber die kritisierte Praxis in Deutschland schon seit einiger Zeit eingestellt. Der BGH hält aber noch ein anderes Verfahren nach deutschem Recht wettbewerbswidrig, nämlich das, dass Uber von den Niederlanden aus den Fahrtauftrag direkt an Fahrer und Mietwagenunternehmen weiterleiten. Dies sei nicht zulässig, weil bei Mietwagen die Aufträge an das Unternehmen gehen müssen.

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