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Anlegerschutz als einträgliches Geschäftsmodel
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Anlegerschutz als einträgliches Geschäftsmodel

Jeder Schadensfall bei Fonds, Anleihen usw. ruft dann direkt auch immer Scharen von Rechtsanwälten auf den Plan, und klar die haben alle eine Lösung wie sie ihr Geld zurückbekommen. Wer würde da nicht mal so einen Gutmenschen anrufen? Genau das will der Gutmensch Anlegerschutzanwalt dann auch erreichen, er will dass sie ihn anrufen und er Sie dann, wie einen Fisch an der Angel hat. Nur Sie, der Anleger, dürfen nicht lange Zappeln bevor sie ihm ins Netz gehen, denn irgendwo von muss ja auch der Anwalt jeden Monat seine Rechnungen bezahlen.

Da kommt ein Honorar von vielen kleinen dummen Anlegern doch genau richtig. Oft ist es die 2.te Dummheit die Sie machen können, solch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, vor allem dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und alles aus eigener Tasche bezahlen müssten. Recht bekommen in Deutschland ist gerade in diesem Bereich immer noch oft eine Frage des Geldes.

Nun waren Sie aber doch schon einmal „dumm genug“ die Kapitalanlage zu zeichnen die Ihnen nun genau diesen Ärger einbringt. Jetzt noch ein Anlegerschutzanwalt der Kohle von Ihnen haben will? Nun, meistens fällt diesen Anwälten auch nichts Besseres ein, als den Vermittler zu verklagen, denn das ist der schwächste Gegner in der Kette. Schlägt Ihnen Ihr Rechtsanwalt das vor, dann werden Sie bitte VORSICHTIG, warum? Nun, ganz einfach. Diese Idee den Vermittler zu verklagen haben doch zig Kanzleien, nicht nur Ihr Anwalt. Er gehört ja nicht Alleine zu den Klugen. Stellen Sie sich doch bitte einmal die ehrliche Frage „wie viele Klagen kann ein Vermittler überstehen?“ bevor er dann finanziell in die Knie geht? Eine, Zwei vielleicht Drei? Dann hat es sich aber.

Nun stehen Sie mit dem vor Gericht und gewinnen. Prima, werden Sie denken. Falsch gedacht, denn wie soll der dann die Kosten Ihres Anwaltes und den ihnen zugesprochenen Schadensersatz bezahlen? Merken Sie was.? Sie haben gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen, denn die Kosten ihres Anwaltes und die Gerichtskosten müssen Sie bezahlen, auch wenn Sie gewonnen haben. Mit dem Titel können Sie sich dann den Allerwertesten abwischen mehr nicht. Verlangen Sie von Ihrem Anwalt immer das dieser bevor er Ihren Vermittler verklagt sich eine Vermögensauskunft über den Vermittler einholt, ob der dann nicht vielleicht schon Insolvent ist.

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