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BaFin verbietet CFDs mit Nachschusspflicht für private Anleger

Differenzgeschäfte (Contracts for Difference, CFDs) mit Nachschusspflicht dürfen Banken künftig nicht mehr privaten Anlegern anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Als Begründung teilte die BaFin mit, dass das Verlustrisiko für Privatkunden zu unkalkulierbar sei. Aufgrund der Nachschusspflicht, wodurch der Kunde im schlimmsten Fall ein Mehrfaches seines ursprünglichen Einsatzes hinterherschießen müsse, könne der Kunde ernsthaft finanziell geschädigt werden.
Innerhalb von drei Monaten müssen nun die Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht ihre Angebote überarbeiten.
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