Start Allgemein Wir tauschen Ihre Lebensversichgerung in einen Diamanten

Wir tauschen Ihre Lebensversichgerung in einen Diamanten

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So oder ähnlich könnte sich das Versprechen des eingetragenen Kaufmanns AfV Braun e.K. angehört haben. Damit ist es nun vorbei, denn die BaFin sieht das Geschäftsmodell als genehmigungspflichtig an, und diese Genehmigung der BaFin gibt es wohl nicht. Die nun logische Konsequenz ist natürlich die Rückabwicklung des ganzen Geschäftes mit den jeweiligen Kunden. Ob man das aber hinbekommt, ist zweifelhaft, da wird man abwarten müssen.Die BaFin hat dem AfV Braun e. K., 55545 Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 28. März 2017 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Der AfV Braun e. K. bot an, bestehende Forderungen aus gekündigten Vermögenanlagen einzuziehen, sie als „Kaufpreis“ für einen zu erwerbenden Diamanten zunächst einzubehalten und später auszuzahlen.

Mit dem Einzug entsprechender Forderungen, die erst später ratierlich an die Kapitalgeber auszuzahlen sind, betreibt der AfV Braun e. K. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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