Start Verbraucherschutz Wann zahlt eine Handyversicherung bei Diebstahl des Gerätes?

Wann zahlt eine Handyversicherung bei Diebstahl des Gerätes?

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Als Besitzer einer Handyversicherung können Sie bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung Ihres Versicherers hoffen. Grund sind die hohen Anforderungen der Versicherungsunternehmen daran, wie Sie Ihr Handy bei sich tragen müssen.

Eine für Deutschland repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.
Taschen müssen mit einem Schloss gesichert sein
Die meisten Handyversicherer leisten im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“. Persönlicher Gewahrsam bedeutet jedoch, dass Sie das Telefon so körpernah tragen müssen, dass Sie einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren können.
So genügt es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist. Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden.
Diese strengen Vorgaben sorgen dafür, dass im Alltag überhaupt nur wenige Diebstahlsszenarien in Betracht kommen, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen bietet. Denn: Bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts.
Laut Forsa-Umfrage besitzen knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder planen eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17 Prozent.
Umfrage zu Handyversicherungen
Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI), Stichprobengröße: n = 1019, Stichprobenbeschreibung: repräsentative Bevölkerung ab 18 Jahren, Zeitraum der Durchführung: 27. bis 30.12.2016, Durchführendes Institut: forsa main Marktinformationssysteme
Quelle: http://www.vzhh.de/versicherungen/519736/versicherer-zahlen-bei-handy-diebstahl-meistens-nicht.aspx

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