Zum 1. Juni 2017 wird die Telekommunikation-Transparenzverordnung in Kraft treten, welche die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter verbessert. Diese haben sechs Monate Zeit, die neuen Informations- und Transparenzpflichten umzusetzen.Im Dezember 2016 hatte die Bundesnetzagentur diese sogenannte TK-Transparenzverordnung erlassen, deren Ziel es ist, dem Endnutzer „transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen.“
Dafür sind die Telekommunikationsanbieter in Zukunft verpflichtet, Produktinformationsblätter zu erstellen. Dadurch können sich die Verbraucher schon vor Vertragsabschluss über „die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren.
Das Produktinformationsblatt muss Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
Um eine einheitliche und verbraucherfreundliche Darstellung der zu veröffentlichen Informationen sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur für die verschiedenen Vertragstypen Muster-Produktinformationsblätter entwickelt und einige Hinweise und Erläuterungen zur Erstellung derselben in einer Anleitung zusammengefasst.“
Diese Muster-Produktinformationsblätter, die aus einer öffentlichen Anhörung mit den Anbietern, Verbraucherschutzverbänden und Verbrauchern resultieren, finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Kundenschutz/Transparenzmassnahmen/Transparenzmassnahmen-node.html.