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Warnung vor vermeintlichen kostenlosen Gewinnspielen im Internet

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Schon seit Jahren locken unseriöse Routenplaner-Seiten im Internet mit kostenlosen Gewinnspielen, um an Ihre Daten zu gelangen. Nehmen Sie daran teil, erhalten Sie in der Folge ein Schreiben  in den von den Verbraucherzentralen aktuell berichteten Fällen von der Inkassoabteilung der Media Solution GmbH , in dem Sie zur Zahlung von mehreren Hundert Euro in Form von Amazon-Gutscheinen (!) für die Nutzung des Routenplaners aufgefordert werden.

Seien Sie bitte immer vorsichtig bei solchen Angeboten im Internet und geben Sie nicht unbedacht Ihre Daten preis, nur um vermeintlich eine Gewinnchance auf das neueste IPhone, eine Million Euro oder anderes zu erhalten. Auch wenn derartige Gewinnspiele auf bekannten Seiten wie dem Mailprovider gmx locken, lesen Sie die Nutzungsbedingungen. Sehr oft finden sich hier Hinweise, dass im Gegenzug zur Teilnahme die Firma XY Ihre Daten zu Werbe- oder Analysezwecken verwerten darf. Sind keine Nutzungsbedingungen vorhanden, nehmen Sie erst recht nicht daran teil!

Sofern Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung enthalten, zahlen Sie auf keinen Fall, aber ignorieren Sie das Schreiben nicht. Erheben Sie Einspruch. Die Verbraucherzentralen haben dafür einen Musterbrief entworfen; den Link dahin können Sie der hier beigefügten Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entnehmen:

Neue Masche bei den Betreibern von Online-Routenplanern wie routenplaner-maps.online: Bei den Verbraucherzentralen melden sich Betroffene, die nun Drohungen mit einem Inkasso-Termin bekommen. Auch wenn die Absender Ihre Adresse haben und Sie die fraglichen Internetseiten tatsächlich einmal aufgerufen haben: Ob die Forderungen berechtigt sind, ist mehr als fraglich. Verbraucher sollten sich daher auf keinen Fall unter Druck setzten lassen.

An den E-Mails ist gleich eine ganze Reihe von Punkten unseriös. So soll die Zahlung über Amazon-Gutscheine erfolgen. Anders als in dem Schreiben angekündigt, dürfen Wertgegenstände nicht von einem „Inkasso Außendienst Team“ gepfändet werden. Zuständig für Pfändungen sind Gerichtsvollzieher als Organ der Rechtspflege, nicht private Unternehmen.

Wie Sie seriöse und unseriöse Inkasso-Unternehmen unterscheiden, beschreiben wir in einem separaten Beitrag.

Schon länger bekannte Maschen

Die Internet-Seiten zu unseriösen Routenplanern, die unter wechselnden Adressen, aber stets mit gleicher Optik immer wieder im Netz auftauchen, sind uns und der Polizei schon länger bekannt. Verbraucher werden dort mit einem angeblichen Gewinnspiel gelockt. In Wahrheit geht es aber nur darum, persönliche Daten zu erhalten und absurd hohe Zahlungen für den Routenplaner abzuzocken.

Trotz des mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Drohungen aufgebauten Drucks bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die Anbieter alle gesetzlichen verbraucherschützenden Vorschriften eingehalten und dem Verbraucher genügend Informationen erteilt haben, damit ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Als Betroffener sollten Sie sich von Rechnungen und Mahnungen keineswegs einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen. Stattdessen sollten Sie der Forderung widersprechen. Hierzu können Sie unseren Musterbrief verwenden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/routenplaner-inkasso

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