Auch heute geht es wieder um das Thema Beraterhaftung bzw. Haftung von Prospektverantwortlichen. Diese heutigen Prozesse haben die Kanzlei Knüfer und die Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen angestrengt. Ob das Gericht in den heutigen Verfahren anders entscheidet, wird man abwarten müssen, die Chancen für die klagenden Rechtsanwälte dürften aber seit dem jetzt bekannten Urteil nicht größer geworden sein. Was den Anlegern letztlich noch übrig bleibt, ist irgendwann die Personen zu verklagen, die im Berliner Strafprozess verurteilt werden. Ob dann aber noch Geld zu holen sein wird, darf man sicherlich stark bezweifeln.