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Verbraucherzentrale Sachsen untersucht den Markt für Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite

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Classic oder Online, Fix oder Flex, Smart oder Premium? Bereits die Entscheidung für ein einfaches Girokonto stellt Verbraucher vor eine Herausforderung. Bei der Auswahl eines Konsumentenkredites wird es nicht besser. Was steckt hinter Lockvogel-Angeboten? Lauern Kostenfallen oder rechtliche Fallstricke? Als Marktwächter Finanzen nimmt die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb den Markt für Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite unter die Lupe.

In Deutschland gibt es mehr Girokonten als Einwohner: Im Jahr 2013 standen rund 81 Millionen Bundesbürgern über 98 Millionen Konten gegenüber. Stellten diese vor einiger Zeit noch eine wichtige Einnahmequelle für Banken dar, lässt sich in der Zeit der Niedrig-Zinsen nicht mehr viel damit verdienen. Filialen werden geschlossen, Entgelte erhöht. Damit Letzteres nicht gleich auffällt, werden die Banken kreativ. Neue Kontomodelle schießen wie Pilze aus dem Boden. Es gibt Angebote für junge Kunden, für Online-Kunden, für besonders treue Kunden, für Mitglieder der Genossenschaft. Bei einigen Produkten ist die Kontoführung kostenlos, bei einigen nur, wenn monatlich genügend Geld eingeht. Überweisungen können extra kosten, müssen aber nicht. Genau wie das Abheben von Bargeld oder das Erstellen des Kontoauszuges.

Zahlungsverkehr wird zunehmend unbar abgewickelt

Geldströme fließen heute überwiegend bargeldlos. Verbraucher können daher ohne Girokonto nicht am alltäglichen Leben teilhaben. Wer kein Konto hat, bekommt kein Geld – weder Lohn oder Gehalt noch Rente oder Sozialleistungen. Hat aber jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf ein Girokonto? Was ist ein Basiskonto, was ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)? Laut Bundesverband deutscher Banken wurden im Jahr 2013 in Deutschland knapp 20 Milliarden Transaktionen mit einem Umsatz von 70,6 Billionen Euro bargeldlos abgewickelt. Längst werden die Bankgeschäfte per Telefon oder online erledigt. Oder auch gleich der ganze Einkauf – auch hier hat der Kunde die Qual der Wahl, wie sein Geld den Anbieter erreichen soll. Oft ist dem Verbraucher dabei nicht klar, ob er nur mit dem Händler oder gleichzeitig auch mit einem Anbieter eines Bezahlsystems einen Vertrag abschließt.

Kreditbearbeitungskosten und andere Stolpersteine für Verbraucher

Unsicherheit herrscht auch bei Konsumentenkrediten. Dispositions-, Raten-, Effekten- oder Abrufkredit? Nicht nur die Frage, welche Art von Darlehen zur konkreten Situation passt, treibt Verbraucher um. Nicht nachvollziehbare Scoringverfahren, intransparente Umschuldungskosten, überflüssige Restschuldversicherungen, unnötige Kreditausfallversicherungen oder unverständliche Klauseln beim Widerrufsrecht können zu  wahren Stolperfallen für Verbraucher werden. Hohe Wellen hat beispielsweise ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014 geschlagen. Demnach sind zusätzliche Entgelte für die Bearbeitung von Krediten unzulässig. Zuvor hatten bereits mehrere Landgerichte entsprechend geurteilt, die meisten Banken die Rückerstattungen aber trotzdem verweigert.

Quelle: http://www.marktwaechter.de/finanzen/finanzmarkt/bankdienstleistungen-und-konsumentenkredite

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