Start Verbraucherschutz Verbraucherschützer setzen Unterlassung gegen die Versicherungsgesellschaft „Neue Leben“ durch

Verbraucherschützer setzen Unterlassung gegen die Versicherungsgesellschaft „Neue Leben“ durch

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Angesichts der derzeitig niedrigen Zinslage möchten sich viele Banken und Versicherungen der alten hochverzinsten Verträge entledigen. Da sie diese jedoch nicht selber kündigen können, versuchen sie, die Versicherungsnehmer unter einem Vorwand von einer Kündigung zu überzeugen.

So hat auch die Hannoversche Versicherungsgesellschaft „Neue Leben“ Schreiben an Kunden verschickt, mit dem Hinweis, dass die Versicherungsnehmer ihre alten Lebensversicherungsverträge steuergünstig kündigen könnten. Worauf sie jedoch nicht hingewiesen haben, war, dass dies nach zwölf Jahren Laufzeit ohnehin möglich ist. Auch die Nachteile einer Kündigung blieben unerwähnt.

Sie hat insbesondere auf den Hinweis verzichtet, dass hoch dotierte Verträge aus den Jahren vor 2005 eine deutlich höhere garantierte Verzinsung aufweisen als Finanzprodukte mit vergleichbarem Risikoprofil. Nach einer Kündigung vor Ende der Laufzeit hätte der Versicherungsnehmer auf diese Vorteile verzichtet.

Dem aktuellen Garantiezins aller Versicherungsgesellschaften steht für das gesamte Kapital ein Ertrag von 0% oder darunter zu Gunsten der Versicherungskonten zur Verfügung. Wenn die Gesellschaften diese Differenz  abdecken müssen, entstehen zulasten der Gesamtkonten Verluste. Kündigen  langjährige Versicherungsnehmer, können diese durch indirekten Verzicht auf die Schlussprämie die Perspektiven dieser Konten verbessern. Jede gekündigte Police bedeutet also eine Entlastung für die Bilanzen.

Das Verbraucherschützer diese Methode nicht gutheißen und dagegen vorgehen, ist daher kein Wunder. In diesem Fall haben Hamburger Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung gegen die „Neue Leben“ erwirkt, mit der dieser untersagt wird, derartige Briefe an ihre Kunden zu senden, in denen der Eindruck erweckt werden soll, dass die Kündigung ein für die Kunden lohnenswertes Angebot sei.

Es liegt natürlich im Interesse der Versicherungsgesellschaft, dass der Verlust auf die Kunden abgewälzt wird. Gegen diese Masche half nur eine Abmahnung, wobei abzuwarten ist, ob dies auch Wirkung auf andere, ähnlich agierende Unternehmen zeigt. In den Führungsetagen wird nun darüber nachgedacht, wie eine Abmahnung zu vermeiden ist.

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