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BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen

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Banken und Wertpapierfirmen sind verpflichtet, das Konzentrationsrisiko angemessen zu erfassen und zu steuern, das ihnen aus Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen erwächst.

Welche Methodik sie dabei im Rahmen ihrer internen Regeln und Verfahren anwenden sollen, hat die BaFin nun in einem Rundschreiben festgelegt, das sie im Sommer konsultiert hatte. Es setzt entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA um.

Das Rundschreiben enthält insbesondere Kriterien für die Festsetzung einer geeigneten Gesamtobergrenze für Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen, die außerhalb eines Regelungsrahmens Banktätigkeiten ausüben, sowie von Obergrenzen für einzelne Risikopositionen gegenüber solchen Schattenbankunternehmen. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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