Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Insolvenzverfahren über eine Versicherung in Liechtenstein eröffnet
Kollektiven Verbrauchschutz macht die BaFin- einzelner Verbraucherschutz mach die Verbraucherzentrale
Warnung an Verbraucher::Atlantic Global Asset Management, SA

Kollektiven Verbrauchschutz macht die BaFin- einzelner Verbraucherschutz mach die Verbraucherzentrale

So könnte man das Ergebnis des gestrigen Tages auch auf einen Nenner bringen. Hier unser Beitrag dazu, und nachfolgend der Eigenbeitrag der BaFin dazu.

Wie oft steht die BaFin auch bei uns in der Kritik. Nicht weil sie nichts tut, sondern weil Warnungen vor faulen Kapitalanlageprodukten so spät kommen. Gerade der BWF Prozess in Berlin zeigt diese Einschäzung auch ganz deutlich. So mancher der dort befragten Zeugen, äußert dann doch sehr deutlich seinen Unmut über die BaFin und ihre „Schlafwagenreaktion“ wie es ein User bei uns in einer Mail nannte.Die Bafin hat dabei Regularien an die sie sich halten muss. Das bedeutet dann auch, das man über Monate eine Korrespondenz mit dem Unternehmen führt, welche dann letztlich „eine Bafin Verfügung zur Rückabwicklung erhält“. In dieser Zeit kann dann natürlich immer noch so mancher Kunde sein Geld verlieren.

Gestern sind wir einer Einladung der BaFin gefolgt die das 4. Verbraucherschutzforum in Frankfurt am Main ausgerichtet hat. Rund 400 Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung in der Deutschen Nationalbibliothek teil. Darunter viele Experten die sich nahezu täglich mit dem Thema „Verbraucherschutz“ befassen. Eine Quintessenz der Veranstaltung ist, das die Bafin wohl in vielen Fällen der falsche Ansprechpartner für Verbraucher ist. Hier gibt es aber mittlerweile, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, seit geraumer Zeit eine enge Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bundesverband, diese wiederum hat die Internetplattform „Marktwächter Finanzen“ eingerichtet. Diese Internetplattform ist zum einen eine Informationsplattform, wenn es um das Thema Finanzen geht, aber diese Plattform bietet Verbrauchern auch die Möglichkeit ihre Beschwerden zu vielen Themen aus dem Finanzbereich, hier zu äußern.

BaFin-Verbraucherschutzforum: Positive Bilanz der Zusammenarbeit

Datum: 29.11.2016

Wie gestaltet man einen finanziellen Verbraucherschutz, der nicht den einzelnen Verbraucher im Blick hat, sondern die Gesamtheit der Verbraucher umfasst? Diese Frage stand im Mittelpunkt des 4. Verbraucherschutzforums der BaFin, das am 29. November 2016 alle wichtigen Akteure des Verbraucherschutzes im Finanzsektor zusammenführte.

„Seit dem letzten Verbraucherschutzforum im Dezember 2014 ist viel passiert“, begrüßte Elisabeth Roegele die Teilnehmer. Sie verantwortet als Exekutivdirektorin den Bereich Verbraucherschutz bei der BaFin. Roegele hob die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Marktwächter Finanzen hervor. Mit seiner Hilfe beobachten und analysieren die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Sicht der Verbraucher.

Dass sich Verbraucherschützer und Aufsicht gut ergänzen, erklärte auch Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherzentralen hätten mehr Freiheiten, die BaFin hingegen könne direkt in die Abläufe bei Banken und Versicherern eingreifen. Für 2017 kündigte Roegele eine thematische Arbeit zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung in den beaufsichtigten Unternehmen an.

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, stellte die neue Architektur im Verbraucherschutz heraus. Zum Thema „Fintechs im Spannungsfeld zwischen Innovationsfreude und Verbraucherschutz“ diskutierten Dorothea Mohn, vzbv, und Dr. Marcus Pleyer, Bundesfinanzministerium, mit Vertretern aus der FinTech-Branche, der Wissenschaft und der Aufsicht. Einig waren sich alle darin, dass sich der regelmäßige Informationsaustausch bewährt hat und unbedingt fortgeführt werden sollte.

In einer zweiten Podiumsdiskussion zwischen Verbandsvertretern, Anlegerschützern, Wissenschaft und Aufsicht ging es um die Frage, ob der Verbraucher durch Produktinterventionen geschützt werden muss. Einigkeit bestand darin, dass Finanzbildung bereits in der Schule beginnen sollte. Die Aufsicht machte deutlich, dass sich die neuen Eingriffsmöglichkeiten der BaFin und das Leitbild des mündigen Verbrauchers nicht ausschließen. „Es ist gut, dass wir dieses Instrumentarium haben“, betonte Roegele.

Als eine besondere Herausforderung für den kollektiven Verbraucherschutz sieht Roegele die zunehmende Digitalisierung im Finanzsektor an. Zum Abschluss unterstrich sie den Wunsch der Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherbands (BEUC) Monique Goyens, wonach es kein Full-Time-Job sein dürfe, ein gut informierter Verbraucher zu werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzverfahren über eine Versicherung in Liechtenstein eröffnet

Next Post

Warnung an Verbraucher::Atlantic Global Asset Management, SA