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Zugriff auf Vermögen von Malte Hartwieg

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Es wird eng für Malte Hartwieg. Denn nun ist ein entscheidender Schritt zum Zugriff auf das von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögen des einstigen „Fonds-Experten“ Malte Hartwieg gelungen.

Gericht lässt Vermögenszugriff zu

Gute Nachrichten für Anleger des „Fonds-Experten“ Malte Hartwieg: Das Landgericht München I hat in einem Verfahren einen ersten sogenannten dinglichen Arrest erlassen und dem geschädigten Anleger damit die Möglichkeit eingeräumt, auf die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte später zuzugreifen.

Vermögenswerte sichergestellt

Unter den sichergestellten Vermögenswerte – so die Angaben der Staatsanwaltschaft – befinden sich unter anderem eine Münzsammlung, Goldbarren, Luxus-Füller, Kontoguthaben bei acht unterschiedlichen Banken, Gesellschaftsanteile an diversen Gesellschaften und Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen sowie weitere Goldvorräte. Daneben gibt es auch noch ein Kontoguthaben von rund 1,7 Mio CHF in Liechtenstein.

Anleger können jetzt ihre Rechte geltend machen

Die Anleger haben jetzt die Möglichkeit, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und so auf das Vermögen von Malte Hartwieg zuzugreifen. Das betrifft alle Anleger, die durch eine der zwei dima24 Firmen oder andere Vermittler in Fonds investiert haben, die von Malte Hartwieg initiiert und vertrieben wurden. Betroffen sind Dima24-Anleger, die in folgende Gesellschaften investiert haben: NCI New Capital Invest, Selfmade Capital, Euro Grundinvest und Panthera-Gruppe.

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