Baden-Württemberg und Hessen möchten die Kreditvergabe erleichtern. Jetzt liegt dem Bundesrat eine Initiative zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor, die er nun prüfen muss.
Engpässe für Rentner und junge Familien
Baden-Württemberg und Hessen haben eine gemeinsame Gesetzesinitiative zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gestartet. Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Antrag der beiden Länder befassen, die damit die Kreditvergabe an Verbraucher erleichtern möchten. Sie befürchten Engpässe vor allem für Rentner und junge Familien. Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung wird das Papier den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Kreditklemme entgegenwirken
Die beiden Länder möchten mit ihrem Vorstoß die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen rechtssicherer gestalten und damit einer Kreditklemme entgegenwirken, so meldet es der Bundesrat. Insbesondere die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung sollen klarer definiert werden. Außerdem soll in Fällen der Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die derzeit bestehende Möglichkeit einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung abgeschafft werden. So soll verhindert werden, dass Menschen ihre ursprüngliche Finanzierung aufgrund verschärfter Bedingungen und damit auch die Häuser verlören.
Erleichterungen bei altersgerechtem Umbau von Wohnraum
Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf sogenannte Immobilienverzehrkredite – also Kreditverträge, die der Alterssicherung dienen – von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus. Sie könnten dann auch herangezogen werden, um die Kosten einer altersgerechten Renovierung zu finanzieren. Hierdurch könnte der Verkauf der Immobilie und der Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim vermieden werden.