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BaFin will Anlagemöglichkeiten für Privatanleger verbieten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will das Anlageuniversum von Privatanlegern beschränken.

Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht

Die BaFin hat einen dementsprechenden Entwurf einer Allgemeinverfügung bezüglich des Verbots der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Zertifikaten bezogen auf Bonitätsrisiken („Bonitätsanleihen“ oder „credit linked notes“) an Privatkunden veröffentlicht. Grund sei laut Aussage der Behörde die Bedenken für den Anlegerschutz vor allem durch die hohe Produktkomplexität von Bonitätsanleihen. Diese könnten durchschnittliche Privatkunden nicht bewältigen.

BaFin wird auf eigene Initiative tätig

Die BaFin wird hier auf eigene Initiative tätig, es ist nicht ersichtlich, dass dies aufgrund von Beschwerden, Bedenken oder vielfachen Anlegerwunsch erfolgt. Dies ist auch schwer vorstellbar, da es sich bei den Bonitätsanleihen um eine bei den Anlegern sehr beliebte und etablierte Anlageklasse handelt und ist seit vielen Jahren im Markt gut etabliert. Das Marktvolumen von Bonitätsanleihen liegt gegenwärtig bei etwa sechs Milliarden Euro und damit bei etwa zehn Prozent des deutschen Derivatemarktes. Die größten Emittenten dieser Zertifikate sind etablierte Häuser wie große Landes- und Genossenschaftsbanken.

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