Nicht viele Unternehmen des „grauen Kapitalmarktes“ haben den Weg in den jetzt fast nur noch „weißen Kapitalmarkt“ geschafft. Auch weil das ein sehr mühsamer Weg ist, denn wie man hört, soll die BaFin nicht ganz so viel Interesse daran haben, so manchen Teilnehmer des „grauen Kapitalmarktes“ auch im weißen zuzulassen. Aus Sicht der BaFin ist das durchaus nachvollziehbar.
Das Unternehmen Autark hatte bis zum Ende des letzten Jahres Nachrangdarlehen eingesammelt; ein Finanzinstrument des grauen Kapitalmarktes, das bei uns immer in der Kritik stand. Genau das Nachrangdarlehen war auch der BaFin „ein Dorn im Auge“, wie man aus dem deren Hause hört. Dort war man ganz froh über die Einführung des „Kleinanlegerschutzgesetzes“ zum Ende des vorigen Jahres. Dieses Gesetz war das Ende so manches Emittenten des grauen Kapitalmarktes. Nicht so beim Unternehmen Autark, hier hatte man sich rechtzeitig um die Fortführung mit Produkten des „weißen Kapitalmarktes“ bemüht und die Gestattung für ein entsprechendes Produkt bekommen.
Auch wenn man diese Genehmigung nun hat, muss sich das Unternehmen Autark auf völlig neue Vertriebswege einstellen, denn Vermittler, die man früher im grauen Kapitalmarkt ansprechen konnte, dürfen diese Produkte heute nur noch dann verkaufen, wenn sie über eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde verfügen. Hier ist eine Genehmigung für den Vertrieb von Vermögensanlagen gefragt. Viele, viele Vermittler des grauen Kapitalmarktes haben diese bis zum heutigen Tage nicht.
Das Unternehmen Autark wird nun sicherlich erst einmal damit zu tun haben, sich genau solche Vermittler zu suchen und für das Produkt zu begeistern.