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Wie geht es weiter, wenn die LC2 / Erste Oderfelder in Insolvenz geht?

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Nun, diese Frage wurde uns am gestrigen Tage direkt mehrfach gestellt und wir haben dazu mit Rechtsanwalt Pforr gesprochen. Dr. Thomas Pforr, der eine Vielzahl von Anlegern im Fall „Lombardium“ vertritt. Er hatte natürlich auch die Meldung bei uns auf der Internetseite zum Mailing der IG Lombard und dem Hinweis, das man für genannte Gesellschaften wohl beabsichtige Insolvenz anzumelden.

Dr. Thomas Pforr weist darauf hin dass, wenn der Antrag dann tatsächlich gestellt worden ist, das zuständige Insolvenzgericht in Chemnitz zunächst einmal die genannte Gesellschaft auffordert zu dem im Gericht in Chemnitz vorliegenden Antrag Stellung zu nehmen, sofern der Antrag nicht vom Unternehmen direkt selber kommt, was ja auch noch eine Variante wäre, was aber derzeit keiner weiss.

Hat das Unternehmen dann innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Stellung bezogen, entscheidet der zuständige Insolvenzrichter darüber, ob das „vorläufige Insolvenzverfahren“ eröffnet wird. Hier wird dann ein Insolvenzgutachten erstellt um zu sehen, ob bei der betroffenen Gesellschaft genügend Masse vorhanden ist um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Sollte das nicht der Fall sein, dann erfolgt die Ablehnung des Insolvenzverfahrens „Mangels Masse“. Ist hingegen genügend Masse vorhanden, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Dann müssen die Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Dies im Regelfall über einen Rechtsanwalt, so Dr. Thomas Pforr.

Rechtsanwalt, so Dr. Thomas Pforr ist genauso gespannt wie wir, ob es in dieser Woche einen Antrag auf  Einleitung eines Insolvenzverfahrens geben wird.

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