Landgericht München I 2 O 19872/14. Der Musterverfahrensantrag vom 31.12.2015 ist im Klageregister mit nachfolgenden Inhalt bekannt zu machen:
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Beklagter: Dr. Marc Diekmann c/o CoInvest Finanz Consulting GmbH, Bräuhausstraße 4 b, 82152 Planegg. |
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2. |
Emittent: Dipl. Kaufmann Wunderlich & Partner – Wirtschaftsberatung für den Mittelstand GmbH. |
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3. |
Landgericht München I |
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4. |
Az: 32 O 19872/14 |
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5. |
Feststellungsziele:
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6. |
Lebenssachverhalt: |
Die Klagepartei macht gegen den Beklagten Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft geltend.
Die Partnerfonds „Kapital für den Mittelstand“ 3. Beteiligungs GmbH & Co. KG ist ein Publikumsfonds, der Anlegergelder für Investitionen in mittelständische Unternehmen einwarb. Zu diesem Zweck wurde ein Emissionsprospekt herausgegeben.
Der Beklagte ist Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft.
Die Klagepartei macht geltend, sie habe sich an der Anlage auf der Grundlage des Emissionsprospekts beteiligt. Der Beklagte habe seine Aufklärungspflichten gegenüber dem Anleger durch Verwendung dieses erkennbar fehlerhaften Prospektes verletzt.
Bei zutreffender Aufklärung hätte der Kläger die Beteiligung nicht bezeichnet.
Die Klagepartei hat im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 09.10.2014 Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz gestellt.