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Interessengemeinschaft gegen das Unternehmen 5-3-9

Dazu haben wir in den letzten Tagen einige Gespräche mit Rechtsanwälten geführt, die solch eine Interessengemeinschaft planen. Ob wir die mit unseren Möglichkeiten unterstützen würden, wurden wir da gefragt. Natürlich werden wir das, und zwar mit allen Möglichkeiten, die wir da haben, denn wir sind der Meinung wie so mancher Rechtsanwalt „das sollte von einem Gericht überprüft werden“. Genau wie bei uns in der Redaktion, haben sich wohl auch bei den Rechtsanwälten eine Menge Anleger gemeldet und ihren Unmut kundgetan. Frust ablassen ist eine Sache, wichtiger ist hier ganz klar gegen das Unternehmen und die Vermittler rechtlich vorzugehen. Die Gespräche, die wir geführt haben legen ganz klar nahe, dass hier in vielen Fällen eine unvollständige Beratung stattgefunden hat, heißt die Anleger sind von der Wandlung in eine AG völlig überrascht worden, im Beratungsgespräch wurde dies wohl offensichtlich nicht erläutert. Ist dem so, dann reden wir hier ganz klar über Beraterhaftung.

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