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Bank Business Angel – Warnung der FMA

Bank Business Angel Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 9. Jänner 2016 teilt die FMA daher mit, dass

Bank Business Angel

mit angeblichem Sitz in
International House Dover Place
Suite 5, 8th Floor
Ashford, Kent
TN23 1HU
Vereinigtes Königreich

Tel: +377 607 939 416

contact(at)bankbusinessangel.com
david.cohen.bba(at)gmail.com
david.cohen.bba(at)gmail.ch
www.bankbusinessangel.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit b BWG iVm § 1 Abs. 1 Z 3 BWG)  sowie des Garantiegeschäfts (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit d BWG iVm § 1 Abs. 1 Z 8 BWG) nicht gestattet.

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