Start Allgemein Lombardium – Nicht nur Anleger „sammeln sich“

Lombardium – Nicht nur Anleger „sammeln sich“

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Nicht nur Anleger der Zielgesellschaften des Unternehmens Fidentum sammeln sich, sondern natürlich auch die Vermittler. Gerade die Vermittler haben in solchen Fällen dann auch erfahrungsgemäß immer die „A-Karte“, denn beim Initiator ist irgendwann dann kein Geld mehr zu holen. Übrig bleibt dann nur der Berater bzw.Vermittler, den man in die Haftung nehmen kann, unterstellt erst mal, „da könnte ja eine Falschberatung vorliegen“. Insofern ist es verständlich, dass hier auch Rechtsanwälte aktiv werden. Hier gibt es einen Artikel von Daniel Blazek, den  wir in Deutschland als den führenden Rechtsvertreter für Vermittler im Finanzbereich kennen.

Die BaFin hat der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 4. Dezember 2015 das Kreditgeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Am selben Tag meldete die Fidentum GmbH aus Hamburg gemäß eigener Verlautbarung auf der Homepage Insolvenz an.

Über die Fidentum GmbH wurden stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, und zwar nach Angaben der Findentum GmbH wie folgt: Im Modell „SchroederLombard“14,6 Mio. Euro, im Modell „LombardPlus“ 12,4 Mio. Euro, im Modell „LombardClassic“ 18,6 Mio. Euro; mit „LombardClassic 2“ 79,2 Mio. Euro. Des Weiteren soll das Angebot „LombardClassic 3“ im November 2015 geschlossen worden sein.

Die eingeworbenen Anlegergelder wurden in Form von Darlehen an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG in Hamburg weiter gegeben – und damit an ebenjene Gesellschaft, gegen die die BaFin die Untersagung und Abwicklung verfügt hat.

Eine Pfandliste über den Bestand für die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG liegt hier vor. Es werden klärungsbedürftige Pfänder aufgeführt im Gesamtwert von etwa 57 Mio. Euro. Betrachtet man die Emissionsvolumina in Höhe von etwa 115 Mio. Euro (ohne LombardClassic 3), ergibt sich bereits die Frage, was genau mit den Anlegergeldern auf Ebene der Lombardium geschah. Kritischer dürfte jedoch sein, dass mit der Abwicklungsanordnung das Pfandhaus akut Gefahr laufen könnte, in Insolvenz zu fallen. Genau dies hat nun der von der BaFin bestellte Abwickler vorrangig zu prüfen. Was dies wiederum für die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zur Folge hat, bleibt abzuwarten.

Wir bieten Vermittlern strategische und präventive Beratung in diesem Fall an; in Fragen stiller Beteiligungen sind wir für Finanzdienstleister und Emittenten seit 2003 tätig.

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