Start Allgemein K.I.B. Kompetenz in Beratung: Unerlaubtes Einlagegeschäft

K.I.B. Kompetenz in Beratung: Unerlaubtes Einlagegeschäft

270

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH, Kirchheim-Treck, mit Bescheid vom 10. November 2015 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Auf der Grundlage von Verträgen unter den Bezeichnungen „KiB – ENERGIE RENDITE EUROPA, Kauf-, Mietvertrag mit Rückkaufoption“, „Kaufvertrag über Photovoltaikmodule“, „Mietvertrag mit Verlängerungsoption“ und „Kaufangebot über Photovoltaikmodule“ hat sich die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH gegenüber Kunden zum unbedingten Rückkauf der zuvor an diese verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis verpflichtet. Mit der Annahme der Kaufpreise für die Photovoltaikmodule auf der Grundlage der genannten Verträge betreibt die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein