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Deutsche Öl & Gas/ECI-Exclusive Private Finance GmbH in der Beraterhaftung?

Immer mehr Anleger der ECI-Fonds, die unfreiwillig Aktionäre der DOG Deutsche Oel & Gas S.A. aus Luxemburg geworden sind, fragen sich, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Neben Ansprüchen gegen die Initiatoren selbst und die Treuhänder der Fondsgesellschaften kommen Ansprüche gegen die Vermittler in Betracht.

Viele der uns bekannten Vermittler, die ihren Kunden die ECI-Fonds als Anlage empfohlen haben, haften für ihre Tätigkeit jedoch nicht selbst, sondern unterstehen einem sogenannten Haftungsdach.

Haftungsdach nach § 2 Abs. 10 KWG

Der Begriff Haftungsdach umschreibt den in § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG geregelten bankaufsichtsrechtlichen Ausnahmetatbestand. Danach bedarf ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen keiner eigenen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sofern es nur die Anlage- oder Abschlussvermittlung, das Platzierungsgeschäft oder die Anlageberatung im Namen und auf Rechnung eines haftenden Rechtsträgers vornimmt. Der Anlageberater fungiert dann als gebundener Vermittler und das Haftungsdach ist verpflichtet, den Berater zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Die Tätigkeit des vertraglich gebundenen Vermittlers wird dafür dem haftenden Unternehmen zugerechnet.

Exclusive Private Finance GmbH Haftungsgegner für zahlreiche Anleger

Beispielsweise steht die Kochsiek Invest GmbH, die zahlreiche Anleger an die ECI-Fonds vermittelt hat, unter dem Haftungsdach der Exclusive Private Finance GmbH (epf). Deren Geschäftsführer wiederum interviewten in dem am 04.11.2015 stattgefundenen Webinar den Kopf des DOG-Konzerns, Kay Rieck. Anlegern, die an dem Webinar als Zuhörer teilnahmen, konnte die vertraute Beziehung, die Kay Rieck mit der Geschäftsführerin, die er beim Vornamen nannte, zu pflegen scheint, nicht entgehen. Der Schluss liegt nahe, dass die Exclusive Private Finance den Deutsche Oel- & Gasgesellschaften nicht nur sporadisch neues Anlegerkapital bescherte.

Schadensersatzansprüche der ECI-Anleger

Eine Vielzahl von Anlegern kann daher ggfs. Schadensersatzansprüche gegenüber der Exclusive Private Finance GmbH geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie bezüglich der Beteiligungen an den DOG-Fonds nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Eine Beratung muss individuell anleger- und anlagegerecht sein. Der Berater muss sich über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seines Kunden informieren und bezüglich der Anlage eine Plausibilitätsprüfung durchführen. Tut er dies nicht, haftet er nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes für den durch seine Falschberatung entstandenen Schaden.

Quelle: Resch Rechtsanwälte

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