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ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co: Blind Pool der nicht mehr in die Zeit passt und unprofessionell ist

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Für Anleger nicht kalkulierbar, denn letztlich wissen die Anleger nicht, in welche Immobillie sie konkret investieren. Das heißt, der Initiator beschreibt nur was er tun will, benennt dazu aber keinerlei konkretes Objekt. Für Anleger ein Blindflug. Solche Konstrukte dachten wir eigentlich gehören einer alten längst vergangenen Zeit an.  In der Beschreibung im Internet heißt es: „Gegenstand des vorliegenden Angebots ist die mittelbare, unternehmerische Beteiligung des Anlegers an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft, der „ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Neunte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft“. Die Fondsgesellschaft als Emittentin des angebotenen Investmentvermögens wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, der ZBI Fondsmanagement AG, verwaltet.

Gesellschaftszweck der ZBI 9 HOLDING ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Kommanditisten (Unternehmensgegenstand). Dieser Zweck soll durch den unmittelbaren und mittelbaren Erwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Immobilien verfolgt werden. Die Fondsgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes noch kein Anlageobjekt erworben („Blind Pool Konzept“).

Die Laufzeit beträgt acht Jahre ab Ende der Zeichnungsfrist. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann eine Verkürzung um max. zwei Jahre der Laufzeit beschließen.“

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