Über das Vermögen der Reederei MS „MAGELLAN JUPITER“ Schiffahrts GmbH & Co. KG, AG Tostedt HRA 202249, Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb eines Containerschiffs, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Erstes Magellan Reedereikontor Beteiligungs- gesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Franz Hartmann, Terpstieg 5, 25980 Sylt / OT Morsum,Schuldnerin -im nachfolgenden Text Schuldner genannt-
wird heute am 01.10.2015 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg
Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich bis zum 16.11.2015 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten Urkunden sollen beigefügt werden.
Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1 Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf
Montag, 30. November 2015, 11:00 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. § 160 InsO als erteilt.
Personen, die gegenüber dem Schuldner Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.