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Seniorenzentrum Viadukt GmbH & Co. KG (vormals Seniorenwohnzentrum Viadukt GmbH & Co. KG) – insolvent

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Über das Vermögen der Seniorenzentrum Viadukt GmbH & Co. KG (vormals Seniorenwohnzentrum Viadukt GmbH & Co. KG), Kasseler Str. 46, 34289 Zierenberg (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 49025), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: ProCuramus Wohnen für Senioren GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch den Geschäftsführer: 1.1. Piotr Niedzwiecki, – als GF Seniorenzentrum Viadukt GmbH & Co. KG -, Poznanska 11 m1, 62-035 Szczodrzykowo, POLEN, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2015 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum Oktober 2015 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

 

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

 

  1. am: Dienstag, den 03. November 2015, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 – 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

 

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

 

  1. am: Mittwoch, den 09. Dezember 2015, 09:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 – 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel

Kassel, den 01.10.2015

Bemerkenswert:

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRA 49025 B Bekannt gemacht am: 30.12.2013 11:08 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
27.12.2013
HRA 49025 B: Seniorenwohnzentrum Viadukt GmbH & Co. KG, Berlin, Wexstraße 2, 10825 Berlin. Firma: Seniorenwohnzentrum Viadukt GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wexstraße 2, 10825 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. ANDERSON Facility Service GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129022 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Seniorenhaus „Am Mühlensteg GmbH“, Gersfeld (Amtsgericht Fulda, HRB 2610); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

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