Start Allgemein Mögliche Haftung des Treuhänders der Captura GmbH

Mögliche Haftung des Treuhänders der Captura GmbH

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Das ist natürlich bei solchen Pleiten wie der Captura GmbH immer eine juristische Frage, die nahezu auch immer reflexartig aufgeworfen wird, denn auch der Treuhänder war ja ein nicht unwichtiger Teil des Systems Captura.

Aus unserer Sicht sogar ein wichtiger Bestandteil des Captura Konzeptes, denn die Einschaltung des Treuhänders schaffte aus unserer Sicht natürlich dann auch ein Stück „mehr an Vertrauen“ bei Kunden und Anlegern.

Nachvollziehbar, denn auf der Webseite fand sich auch immer der nachfolgende Hinweis -Zitat: „Als bestellter Treuhänder für die Captura GmbH ist die Kanzlei Grasmüller & Wehner ein wichtiger strategischer Partner. Hr. Wehner verfügt über profunde Kenntnisse im Bereich des Kapitalanlagenrechts sowie der Immobilienbranche und eignet sich daher optimal für diese Funktion.“

Nun wird sich der Treuhänder natürlich Fragen gefallen lassen müssen, wo die Antworten nicht unbedingt zu einer Haftung führen müssen, aber durchaus zur Klärung des Sachverhaltes beitragen könnten. Es dürfte allerdings sicher sein, dass es so manchen Anlegerschutzanwalt geben wird, der die Frage nach der Mithaftung des Treuhänders dann auch juristisch stellen wird und möglichwerweise auch klären lassen will.

Newsletter Captura GmbH – Ausgabe 4_1

Netzwerkpartner – Captura GmbH grasmuellerundwehner

1 Kommentar

  1. Ich habe im Mai 2015 13.000 € über den Treuhänder Fiedler-Finanz GbR angelegt.
    Die Anlage wurde mir als sicher beschrieben.
    Die Insolvenz wird sicher zu einem hohen Kapitalverlust der Anlage führen.
    Kann der Treuhänder für den Differenzbetrag haftbar gemacht werden.
    Falls Ja, was ist aktuell zu unternehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Wolf

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