In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „JORK Rover“ Bernd Becker GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Tostedt HRA 200414), Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin 3. BeJo Schifffahrtsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch,
wurde am 20.08.2015, 13:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Das mündliche Verfahren wird angeordnet.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind anberaumt auf Dienstag, 3. November 2015, 10:15 Uhr, Raum B 031, im Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens einschließlich Wahlen, Anträge der Gläubigerversammlung die Freigabe der selbständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. II InsO für unwirksam zu erklären, für den Fall, dass die Einstellung des Verfahrens mangels Masse notwendig wird, wird bereits jetzt auf die Anhörung der Gläubiger sowie die Einberufung einer neuerlichen Gläubigerversammlung verzichtet, auch soweit es die Prüfung der Schlussrechnung betrifft,
Verschiedenes, Forderungsprüfungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Be-schlussunfähigkeit die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 Abs. I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 22.09.2015 bei dem Insolvenzver-walter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Insolvenzverwalter möglich.
Neumünster, 2. September 2015