Eine Privatinsolvenz ist für die Betroffenen ein schwerer Einschnitt in Beruf und Privatleben. Der Weg aus der persönlichen Pleite führt über die Offenlegung aller Finanzen, den Verkauf verwertbaren Vermögens und die jahrelange Abgabe des pfändbaren Einkommensteils an die Treuhänder. Erfüllt der Schuldner alle Auflagen wird nach Ablauf einer sechsjährigen „Wohlverhaltensperiode“ durch ein Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Damit endet ein häufig harter Weg – ein Neuanfang soll gelingen. Doch die Einträge über das Insolvenzverfahren bleiben bei der Schufa und anderen Bonitätsauskunfteien weiterhin gespeichert.
Verlockendes Angebot für wirtschaftlichen Neuanfang
Die österreichische Firma DataAutark GmbH hat hierfür scheinbar ein passendes Angebot „geschneidert“. Wohl über öffentliche Bekanntmachungen zur Restschuldbefreiung gelangt das Unternehmen an die Daten der Schuldner und wendet sich postalisch direkt an die Betroffenen. In persönlichen Anschreiben beglückwünscht man die ehemaligen Schuldner zunächst zur Schuldenfreiheit, weist jedoch alsbald darauf hin, dass die alten Insolvenzdaten weiterhin ihre Kreditwürdigkeit belasten. Veraltete Einträge über die finanzielle Vergangenheit würden sich sogar negativ auf alle zukünftigen Vertragsabschlüsse auswirken – sei es ein neuer Handyvertrag, ein Zeitungsabonnement oder eine Versicherungspolice. DataAutark bietet deshalb die „Löschungen, Sperrungen, Bereinigungen und Korrektur“ veralteter Daten bei „europäischen Datenbankdiensten, Inkassofirmen wie Accumio, Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Bürgel bis hin zu Suchmaschinen wie Yahoo, Bing, Google“ und weiteren an. Diese Dienstleistungen lässt sich das Unternehmen je nach Anzahl der Kontakte mit 63 Euro bzw. 94 Euro vergüten.
Vorzeitige Löschung nicht ohne weiteres möglich
Grundsätzlich werden Einträge über eine Privatinsolvenz von der Schufa – der größten deutschen Wirtschaftsauskunftei – und anderen Bonitätsunternehmen während des gesamten sechsjährigen Insolvenzverfahrens gespeichert und erst drei Jahre nach der Restschuldbefreiung gänzlich entfernt. Bis dahin wird das Insolvenzverfahren mit einem Erledigungsvermerk vermerkt. Eine frühere Löschung akzeptiert beispielsweise die Schufa nur in Ausnahmefällen, und sie ist nicht so einfach möglich, wie DataAutark es suggeriert. Normalerweise muss Klage erhoben werden, um die Daten früher entfernen zu lassen.
Auch das Versprechen des Unternehmens, Informationen im Internet zu löschen, etwa zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder zur Erteilung der Restschuldbefreiung, ist kritisch zu sehen. Obwohl es zumindest in Europa ein „Recht auf Vergessenwerden“ gibt, lassen sich nicht alle unliebsamen persönlichen Einträge gänzlich aus den Suchmaschinen entfernen.
Unser Fazit: Wer ein Angebot von DataAutark zur kostenpflichtigen Löschung von Daten erhält, sollte die knapp 100 Euro lieber sparen.
Einträge überprüfen
Grundsätzlich gilt, dass Verbraucher ihre Bonitätseinträge regelmäßig überprüfen sollten. Da sich die Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen aus einer Vielzahl von Daten wie Wohnort, Einkommen, abgeschlossene und laufende Ratenverträge, Grundbesitz und Alter zusammensetzt, können durchaus Fehler in den Datensätzen auftauchen. Bei der Schufa ist es dazu beispielsweise möglich, einmal im Jahr eine kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG anzufordern.
Sollten Sie falsche Einträge entdecken, setzen Sie sich direkt mit der Schufa in Verbindung und vermeiden Sie den Umweg über Firmen wie die DataAutark GmbH.
Stand vom Donnerstag, 20. August 2015
Quelle:VZ HH