Start Allgemein IG Infinus und das „Aufruhrschreiben“ von Axel Nagel und Rotter Rechtsanwälte

IG Infinus und das „Aufruhrschreiben“ von Axel Nagel und Rotter Rechtsanwälte

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Verärgert scheint so mancher Anleger des Unternehmensverbundes Infinus und heutiges Mitglied der IG Infinus zu sein, wenn wir mal in unseren Redaktionsbriefkasten schauen und neben den Kommentaren auch so manche E-Mail lesen. Die Verärgerung spricht da aus so mancher E-Mail, die wir bekommen haben und aus so manchem Kommentar von Mitgliedern der IG Infinus. Ob das nun alles wirklich Mitglieder der IG Infinus sind, wissen wir nicht, da wir diese natürlich nicht alle kennen. Verärgert ist man vor allem, weil man hier von jemandem  eine Empfehlung bekommen hat, dem man bis zu dem Schreiben wohl uneingeschränkt vertraut hat. Das Vertrauen scheint da jetzt bei so manchem IG Mitglied erschüttert zu sein, zumindest gegenüber Herrn Nagel. Manche Kommentare sind uns dann auch zu „aggressiv“ in ihren Aussagen, deshalb veröffentlichen wir diese hier nicht auf unserer Plattform. Wir wissen selber, dass Herr Nagel sich in der Vergangenheit sicherlich stark für die Interessen der geschädigten Anleger eingesetzt hat, aber diese Empfehlung könnte über das Übliche hinausgehen. Das zumindest ganz hart an der Grenze zu sein. Das manche IG Mitgleider nun verärgert sind ist doch nachvollziehbar, denn das gesamte Schreiben macht leider den Eindruck, dass man sich hier „gegenseitig Geschäft zuschustern möchte“, wie es ein IG Mitglied ausgedrückt hat in einer E-Mail. Nun, so dumm wird Herr Nagel sicherlich nicht sein, denn dass er sich mit dem Vorgehen der öffentlichen Kritik aussetzen wird, dürfte ihm klar gewesen sein.

Genau das könnte es dann aber wieder „glaubwürdig machen“, denn Herr Nagel hat ja selber sehr viel eigenes Geld bei Infinus verloren, wie uns bekannt ist. Ob das jetzige Vorgehen wirklich klug war, das weiß man erst in ein paar Tagen, wenn sich der Rauch eimal verzogen hat.

Hier sich mit einer Rechtsanwaltskanzlei so ins „Boot“ zu begeben, macht für uns zwar durchaus Sinn, aber nicht mit dieser Begründung und auch nicht zu diesen Rahmenbedingungen. Auch die Begründung von Herrn Nagel sehen wir dann mal als subjektiv an. Denn mir würden auf Anhieb sicherlich weitere gute Namen von Rechtsanwaltskanzleien einfallen, mit denen man im Vorfeld hätte sprechen können. Dann hätte man den IG Mitgleidern eine Entscheidunsgvorlage übermittelt mit den Verhandlungsergebnissen und alles wäre sicherlich ohne heiße Diskussion über die Bühne gegangen. So bekommt möglicherweise eine gute Idee einen gehörigen negativen Touch.

Das haben sicherlich weder die Kanzlei Rotter noch Herr Nagel von der IG Infinus beabsichtigt. Trotzdem wird man sich der Diskussion nun stellen müssen. Wir haben dazu auch einmal die zuständige Rechtsanwaltskammer der Kanzlei Rotter angefragt, ob dieses Honorarmodell denn so aus Sicht der Kammer in Ordnung ist. Wir wissen aus einem kürzlich bekannt gewordenen Prozess beim LG Hamburg, dass man hier solche „Pausschal-Modelle“ eher kritisch sieht und da sagt, dass Rechtsanwälte sich an die Rechtsawaltsvergütungsverordrnung halten müssen. Die Pauschalisierung sah man in diesem Urteil kritisch und untersagte diese. Darüber hatten wir hier auf unserem Blog schon an anderer Stelle berichtet. Wir haben Herrn Nagel nun auf seine IG-Adresse eine Presseanfrage, mit der Bitte uns diese bis Montag 14 Uhr zu beantworten, übermittelt. Da wir wissen, dass Herr Nagel unseren Blog liest, gehen wir davon aus, dass wir die Stellungnahme dann pünktlich vorliegen haben, um dann alle Fragen und mögliche Ungereimtheiten aus der Sicht  von so manchen IG Mitgliedes zu beantworten.

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