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FORDINVEST (Brandenburg) Zweite Immobilien GmbH – insolvent

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der FORDINVEST (Brandenburg) Zweite Immobilien GmbH Schubertstraße 15, 14772 Brandenburg an der Havel
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Leser Landau

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Königsallee 100, 40215 Düsseldorf

Registergericht:
Amtsgericht Potsdam HRB 24712 P

wurde am 25.06.2015 um 14:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Einemstraße 24, 10785 Berlin.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu
leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen
Vermögens werden hiermit untersagt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder
einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene

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