Der Name Verbrauchergenossenschaft flößt Vertrauen ein, darüber muss man sicherlich keinen Zweifel haben. Zweifel haben wir an der Genossenschaft und an ihren Führungspersonen. Unserer Meinung nach ist hier die BaFin und die Justiz gefragt zu ermitteln, wenn unsere Recherchen so stimmen. Zunächst einmal ist der Gedanke einer Verbrauchergenossenschaft sicherlich eine gute Überlegung, wenn die handelnden Personen für Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit stehen; mit anderen Worten, sie müssen ihrer besonderen Anforderung gerecht werden.
Mehr Sein als Schein und nicht umgekehrt heißt das. In den letzten Wochen haben wir zu der Genossenschaft (wir sagen jetzt mal Unternehmen) eine intensive Recherche betrieben, deren Ergebnisse bei uns berechtigte Zweifel an der Seriosität haben entstehen lassen. Uns liegt ein Prüfbericht vor, der alles in tollen rosa Farben darstellt, quasi ein Persilschein, den man sicherlich im Vertrieb gut nutzen kann und auch wohl genutzt hat, wie wir von diversen Vertriebsmitarbeitern der Genossenschaft gehört haben. Für Kunden ist das sicherlich einer der wichtigsten Entscheidungsgründe, um als Genosse beizutreten.
Zu dumm ist es nur, wenn der Bericht eine Unterschrift trägt, die, nach Angaben des Prüfers, nicht von ihm geleistet wurde. Es handelt sich also um eine Urkundenfälschung, die aber wiederum sogar Grundlage für einen Kapitalanlagebetrug sein könnte, falls man wirklich dieses Dokument als Entscheidungshilfe dem Kunden übergeben hat. Jeder Kunde, der auf dieser Basis eine Investitionsentscheidung getroffen hat, hätte dann sicherlich ein gutes Argument, das Geld für seinen Genossenschaftsanteil zurück zu verlangen. Der Redaktion liegt sowohl das Dokument als auch die Erklärung des angeblichen Prüfers und seines Rechtsanwaltes vor, das es sich nicht um seine Unterschrift handelt. Wer das nun gefälscht hat, findet derzeit die Justiz heraus. Wir haben Kenntnis von einem Strafbefehl, der aber wohl noch nicht rechtskräftig sein soll. Das Aktenzeichen dazu und die Bestätigung der Justiz liegt der Redaktion ebenfalls vor.
Allein das würde sicherlich völlig ausreichen, die BaFin einmal zu dem Unternehmen “in Marsch” zu setzen, denn wer so Geld einsammelt, egal unter welchem Deckmantel, der gehört überprüft! Nun kommt es aber noch merkwürdiger (im Sinne von des Merkens würdig), denn seit Jahren bekommen die Genossen “virtuelle Ausschüttungen” auf ihr Konto gebucht, aber nicht ausbezahlt, ohne dass man nachvollziehen kann, wo denn das Geld herkommt. Uns vorliegende Bilanzen geben das jedenfalls nicht her. Eine Möglichkeit könnte sein, dass man hier neue Genossengelder für Auszahlungen nimmt, was aber derzeit reine Spekulation ist. So lange man das Geld natürlich nur virtuell an die Genossen verteilt und nicht auszahlen muss, kann man natürlich jederzeit dem Kunden via Kontoauszug das Florieren seiner Kapitalanlage sehr gut darstellen. Jeder wird begeistert sein.
Mal ehrlich, wer lässt sich bei einer Genossenschaft schon seine Zinsen auszahlen? Genau damit könnten auch die Verantwortlichen spekulieren. Vielleicht kann man das ja einmal in einem persönlichen Gespräch, gerne auch vor Gericht, mit den Personen klären. Eine einstweilige Verfügung hat man uns ja schon angekündigt. Ehrlich gesagt, würden wir uns darüber freuen, wenn wir das einmal vor Gericht klären könnten. Möglich, dass dann die Prozessakte vom Zivilgericht ins Strafgericht wandert, was wir schon des Öfteren erlebt haben.
Aber hier ist immer noch nicht Schluss. Es kommt noch ein weiterer Punkt, der sehr nachdenklich stimmt. Es gibt eine Verwaltungsgesellschaft, die man der Genossenschaft zurechnen muss, die CO.NET Verwaltungs GmbH. Holt man sich dazu eine Auskunft ein, dann gruselt es einem richtig, denn gelinde gesagt ist das eine Desaster-Auskunft in Verbindung mit einer Genossenschaft. Hier bekommen wir eine 6.00 Auskunft (liegt der Redaktion schriftlich vor). Diese Klassifizierung bedeutet, um das mal drastisch zu sagen, “Pleite, Totalausfall”. Wie kann so etwas sein? Und das bei einer eingetragenen Verbrauchergenossenschaft als “Mutter”? Das wird sicherlich auf die Genossenschaft selber durchschlagen.
Zieht man hier einmal Bilanz, fragt man sich, wer dann noch das Produkt CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG verkaufen will? Im Gegenteil, Vertriebsmitarbeiter müssen sicherlich aufpassen, hier nicht in die Haftung gegenüber ihren Anlegern zu kommen.
Auch der die Genossenschaft betreuende Rechtsanwalt muss natürlich seine Tätigkeit für die Genossenschaft einmal auf den Prüfstand stellen, denn er hat der Genossenschaft zur Vertriebspartnerwerbung ein Schriftstück mit auf den Weg gegeben, welches wir nun im Gesamtzusammenhang sehr kritisch sehen. Wie die Aufsichtsbehörde das sieht, wollen wir einmal abwarten. Die BaFin wird dem Vorgang sicherlich kurzfristig nachgehen. Gerade in solchen Dingen sind die Aufsichtsbehörden sehr schnell. Für uns, und dies sei abschließend subjektiv angemerkt, ist das ein Finanzvertrieb mit dem Mantel einer Genossenschaft, um mehr Kunden zu bekommen, in diesem Fall also Genossen.
Was sind das doch für Idioten beim Focus, die nach dieser tollen Ermittlung der obigen „Überprüfungsbehörde“ den Titel WachstumsChampiongon 2017 verleihen.
Frage ich mich doch jetzt….
Hat bei Euch das Handgeld nicht geklappt oder sind alle anderen Prüfer nur blinder als Ihr?