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Ärger mit Parship

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Bereits in der Vergangenheit haben wir Parship, einen der führenden Online-Partnervermittler, erfolgreich abgemahnt und verklagt, da das Unternehmen Verbrauchern verweigerte, ihr gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben. Nun müssen wir erneut gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen, denn mit der Begründung des Wertersatzes stellt Parship überzogene Forderungen an ehemalige Kunden, die fristgerecht binnen 14 Tagen ihren Vertrag widerrufen haben.

Wer ist von den Wertersatzforderungen bei Parship betroffen?

Es geht um Fälle, wie den von Frau L.: Frau L. widerrief ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der Partnerbörse Parship nach zwölf Tagen und damit innerhalb der Widerrufsfrist. Kurz danach erhielt sie zu ihrer Überraschung die Mitteilung, dass sie für zehn in der kurzen Zeit zustande gekommene Kontakte 306,99 Euro zahlen sollte, was 75 Prozent des Preises ihres ursprünglich abgeschlossenen Jahresabonnements von 409,32 Euro entsprach.

Wie kommt Parship zu dieser Kalkulation? Frau L. hatte doch korrekt widerrufen, oder?

Wie Parship die Sache sieht

Laut Parship kann die Höhe des zu leistenden Wertersatzes wie im Fall von Frau L. bis zu drei Viertel des Produktpreises für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag betragen. Berechnet wird die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte auf der Online-Plattform und so schreibt Parship Folgendes an Frau L.:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 409,32 Euro

Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12

Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7

Davon zustande gekommene Kontakte: 10

Bereits von Ihnen gezahlt: 409,32 Euro

Rückerstattung: 102,33 Euro

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.”

Wie wir die Sache sehen

Wir halten das Vorgehen von Parship für unzulässig, da es nach unserer Auffassung geeignet ist, Verbraucher von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abzuhalten. Wir haben das Unternehmen daher erst abgemahnt und nun, da es nicht bereit war, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Unser Ziel: Parship soll zukünftig keinen Wertersatz mehr fordern, dessen Höhe den Betrag übersteigt, der für die tatsächliche Nutzungsdauer fällig wäre.

Für den Fall von Frau L. würde dies bedeuten: Auf Basis der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist zunächst der Tagespreis zu ermitteln. Im Fall von Frau L. wären dies 1,21 Euro (409,32 Euro / 365 Tage). Für die gesamte Nutzungsdauer von zwölf Tagen müsste Frau L. demnach lediglich 13,46 Euro zahlen.

Wie man sich gegen Parship wehren kann

Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie weder vorschnell zahlen noch vorschnell ihren Widerruf zurücknehmen und damit die Mitgliedschaft, die Sie ja eigentlich gar nicht wollen, weiterführen.

Ist eine Rückbuchung des von Parship als Wertersatz einbehaltenen Betrages nicht möglich und verweigert Parship dessen Rückzahlung, sollten Sie erwägen, Klage einzureichen. Uns liegt bereits ein (Versäumnis-)urteil vor, in dem Parship vom Amtsgericht Hamburg zur Rückzahlung des einbehaltenen Wertersatzes an einen Verbraucher verurteilt wurde.

Wenn Sie noch Fragen haben, kommen Sie in unsere Rechtsberatung. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.

Fakt ist: Partnersuchende, die angesichts der derzeitigen Werbeoffensive mit dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft bei Parship liebäugeln, sollten sich darüber im Klaren sein, welche finanziellen Einbußen damit verbunden sein können.

Quelle:VZ Hamburg

1 Kommentar

  1. Hallo, warum steht hier nicht das dieser Artikel eine vollständige Kopie einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg ist und diese auch die Klage eingereicht hat. Warum wird hier unter falscher Flagge gesegelt??????????
    Anmerkung der Redaktion:

    Wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil. Sie müssen den Artikel einmal ganz zu Ende lesen. Da gibt es schon immer eine seriöse Quellenangabe. Aber es sei Ihnen verzeihen. Wer um 1.38 Uhr einen Kommentar verfasst, der ist sicherlich ein wenig Müde!

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