War das zu erwarten? Nun, aus unserer Sicht haben wir nur das recht der freien Meinungsäußerung wahrgenommen. Das hat in Deutschland, auch in Hamburg, sicherlich noch eine hohe Bedeutung. Was an dem Artikel inhaltlich falsch sein soll wissen wir nicht. Deshalb haben wir den Vorgang, das Begehren des Herrn Rechtsanwalt Gröpper, an unseren Rechtsanwalt Mike Rasch geschickt. Er kümmert sich darum Herr Gröpper. Ärgern könnte Herrn Gröpper der Artikel möglicherweise deshalb, weil er unter den ersten Suchergebnissen dann zu seinem Namen auftaucht. Dafür, sehr geehrter Herr Gröpper, können wir nichts. Das ist Sache von Google. Ach ja bis Freitag 9 Uhr hat man uns eine Frist gesetzt. Auch wir machen ja manchmal Fehler, also lassen wir das eben durch einen sehr guten Juristen prüfen. Bei Mike Rasch ist Ihr Ansinnen in guten Händen.