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Auch bei Prokon sind es wieder die Genussrechte, die „sauer“ aufstoßen

In vielen Fällen von Unternehmenspleiten der letzten Jahre sind es immer wieder Genussrechte, die den Anlegern keinen Genuss bringen, sondern nur Verdruss. Geht Prokon in Insolvenz, wovon man nach der jetzigen Berichterstattung wohl ausgehen muss, dann war es auch hier wieder das Scheitern des Finanzinstruments „Genussrechte“. Allein die Größenordnung ist gigantisch: fast 1,4 Milliarden Euro.

Eine erneute Pleite eines Großkonzerns wird dann wiederum dazu führen, dass der graue Finanzmarkt sicherlich wieder ein wenig stärker reguliert werden wird. Das nächste, was wir lesen werden, könnte dann nächste Woche „eine Razzia bei Prokon“ sein.

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Daniel Blazek von BEMK Rechtsanwälte zum Thema "Prokon"