Inkassobüros und im Inkasso tätige Rechtsanwälte müssen ab 1. November 2014 Namen und Firma ihres Auftraggebers sowie den Grund der Forderung nennen – ebenso das Datum des Vertragsabschlusses und den Vertragsgegenstand. Der Schuldner kann außerdem eine ausführliche Zinsberechnung und genaue Angaben über die entstehenden Inkassokosten fordern.