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Leipzig West AG Jürgen Schlögel zu krank um zum Prozess zu erscheinen?

Er war der Mann der Leipziger Schickeria. Geld spielte keine Rolle. Jahrelang bis zum Skandal im Jahre 2006 als alles aufflog. Jetzt, 7 Jahre später, wird der Vorgang vor dem Landgericht Leipzig erneut aufgerollt………..und Jürgen Schlögl ist zu Krank um dort zu erscheinen. Damals verloren fast 40.000 Anleger ihr in das Unternehmen investierte  hatten ihr angelegtes Kapital. Angemeldete Forderungen gab es wohl etwas über 200 Millionen Euro. Damals, noch im selben Jahr, wurden die Vorstände der Leipzig West AG angeklagt. Doch der Prozess platzte. Nun also seit gestern die Fortsetzung des Verfahrens, doch wer Jürgen Schlögl erwartet hatte, der wurde enttäuscht. Schlögel’s Anwalt legte ein Attest vor „das Schlögl zu Krank sei“ um an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Schlögel wird vorgeworfen einen s-stelligen Millionenbetrag für sich abgezweigt zu haben. Ein weiterer Mitangeklagter der ebenfalls nicht vor Gericht erschien, wird jetzt per Haftbefehl gesucht. Den vor Gericht übriggebliebenen Angeklagten wird Unterlassung zur Last gelegt. Sie sollen von den Machenschaften gewusst haben , aber nichts unternommen haben.

Ob wir mal einen ähnlichen Bericht zum Unternehmen Infinus schreiben? Nur dann natürlich mit anderen Namen?

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Leipzig aus dem Jahre 2007:

03.12.2007 – Verfahren gegen Verantwortliche der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ausgesetzt

Die 11. Strafkammer – Wirtschaftskammer – hat durch Beschluss vom 3.12.2007 das Verfahren gegen die Verantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West ausgesetzt und die Haftbefehle gegen Pierre Raymond K. und Jürgen Adolf S. aufgehoben .

Die Entscheidung der Kammer erfolgte wegen erheblich veränderter Sachlage.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Angeklagten ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt und dabei mit Anklageschrift vom 26.10.2006 wegen eines Teils der Vorwürfe Anklage erhoben, während die Ermittlungen in dem insoweit abgetrennten Ermittlungsverfahren fortgesetzt wurden. Dabei  hatte die Staatsanwaltschaft versichert, dass bis zur Abtrennung des Verfahrens die Akten des Ursprungsverfahrens mit denen im angeklagten Verfahren bis zur Verfahrensabtrennung identisch seien

Aufgrund eines Hinweises in einer Vernehmung hat die Kammer jedoch festgestellt, dass in den vorgelegten Unterlagen umfangreiche Aussagen eines Mitbeschuldigten fehlen. Ein darauf durchgeführter Vergleich der vorgelegten Akten mit den Akten des Ursprungsverfahrens ergab, dass umfangreiche Unterlagen und Datenträger, mit nach Ansicht der Kammer bei Anklageerhebung vorzulegen gewesen wären, nicht zu den Gerichtsakten in dem anhängigen Verfahren gebracht worden sind. Da aufgrund der neuen Unterlagen ein erheblicher Teil der Beweisaufnahme wiederholt werden müsste und aufgrund der Unkenntnis der Angeklagten von relevantem Material deren Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt worden sein könnte, hat die Kammer das Verfahren ausgesetzt.

Da die Angeklagten die Aussetzung nicht zu verantworten hatten, hat die Kammer die Haftbefehle wegen fehlender weiterer Verhältnismäßigkeit aufgehoben.

Aufgrund der erfolgten Aussetzung muss die Hauptverhandlung neu begonnen werden. Termine für die neue Hauptverhandlung sind noch nicht bestimmt.

weitere Informationen:

Aktenzeichen: 11 KLs 206 Js 53748/06

Pressesprecher: Herr Jagenlauf

 

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