Einige Kunden der Sparkasse Ulm mit gut verzinsten Scala-Sparverträgen werden seit mehreren Wochen von dem Institut angesprochen: Die Sparkasse teilte mit, diese Verträge kündigen zu wollen und bot bot stattdessen eine Geldanlage mit festem Zins für eine weitaus geringere Laufzeit an. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist eine Kündigung durch die Sparkasse aber nicht zulässig, denn die Verträge haben jeweils eine handschriftlich und damit individuell vereinbarte feste Laufzeit und einen festen, im Zeitablauf steigenden Bonuszinssatz. An diese Vereinbarung ist die Sparkasse selbstverständlich auch dann gebunden, wenn sich der Vertrag für sie nicht mehr rechnet.
Für Betroffene hat die Verbaucherzentrale wesentliche Informationen (aktualisiert am 26.09.2013) und einen Musterbrief bereitgestellt. Mit dem Musterbrief können Verbraucher die Sparkasse auffordern, die Zinsanpassungen für die Grundverzinsung ihrer Scala-Sparverträge offenzulegen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Hintergrund: Neben dem festen Bonus bezahlt die Sparkasse auch einen veränderlichen Zins, der auf dem Kontoauszug nicht gesondert ausgewiesen ist. Diesen Zins muss sie korrekt und nachvollziehbar an die Marktentwicklungen anpassen. Betroffene können mit Hilfe des Musterbriefes und der Antwort der Bank von der Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob sie weitere Ansprüche haben und die Sparkasse das Guthaben neu abrechnen muss.
Quelle. VBZ BW