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Neues Urteil in Liechtenstein

Die Aufarbeitung der Buwog-Grasser-Aktenaffäre in Liechtenstein geht weiter: Das Staatsgericht des Fürstentums hat nun das Urteil des Obergerichts, in dem ein Anwalt und Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Grasser wegen Urkundenunterdrückung verurteilt worden war, wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Nun muss das Obergericht neu entscheiden, ob der Anwalt freigesprochen oder verurteilt wird.

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