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Unzurechnungsfähig

Im Verfahren um den Amoklauf im US-Kino von Aurora hat der vorsitzende Richter das Plädoyer des Angeklagten auf unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit akzeptiert. Mit der gestrigen Entscheidung bei einer Anhörung könnte sich ein Prozess gegen James Holmes erheblich hinauszögern, weil nun seine psychische Verfassung ausführlich untersucht werden muss, wie die „Denver Post“ berichtete.

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