Dark Mode Light Mode

Haftstrafen für NGO-Mitarbeiter

Im Prozess gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGO) in Ägypten sind 43 Mitarbeiter zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Betroffen ist auch die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung. Den Mitarbeitern wurden illegaler Geldtransfer und das Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen. Der Richterspruch in der Hauptstadt Kairo wurde heute im Fernsehen live übertragen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BauFi Nord-Olaf Varlemann schickt uns merkwürdige E-Mail!

Next Post

Atomreaktor bald in Betrieb