Im Streit um Baumängel bei der neuen Kölner Moschee erzielte die Türkisch-Islamische Union DITIB einen Erfolg. Die 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln wies die Forderungen einer Baufirma wegen Zahlung von über zwei Millionen Euro ausstehender Löhne zurück. Grund war der verwendete Beton, der nicht den Vereinbarungen des Vertrags entsprach.