Das Bundesverfassungsgericht hat die so genannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften für verfassungskonform erklärt. So dürfen nun etwa Homosexuelle das Adoptivkind ihres Lebenspartners adoptieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat die so genannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften für verfassungskonform erklärt. So dürfen nun etwa Homosexuelle das Adoptivkind ihres Lebenspartners adoptieren.