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Hollywood vs. Newzbin

Im Fall Hollywood gegen Newzbin kann die Filesharing-Seite einen kleinen Sieg verbuchen. Hollywood forderte, dass Newzbin (bzw. dessen Bertreiber Usenet) für die durch Piraterie entstandenen Verluste finanziell grade stehen muss. Das Oberste Gericht im Vereinigten Königreich stimmte dagegen mit der Begründung, dass der Piraterie-Fall nicht mit einem Diebstahl, bei dem einen Schadensersatzzahlung angebracht wäre, zu vergleichen ist, sondern eher mit einem Hausfriedensbruch.

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