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Gute Entscheidung

Im US-Zivilverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen kann sich der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) laut Medienberichten nicht auf diplomatische Immunität berufen. Ein Gericht in New York habe einen entsprechenden Antrag der Verteidiger des französischen Politikers abgelehnt, berichteten heute mehrere US-Medien.

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