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Staatsanwaltschaft Hof: Geht doch

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Auf unsere Presseanfrage erhielten wir nachfolgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Bremer,
im vorliegenden Fall ist nach dem richterlichen Haftbefehl, der nur wenige Tage vor der Festnahme erlassen wurde, Fluchtgefahr gegeben. Eine Wohnsitzverlegung des Herrn Turgut in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hof ist absurd. Die Frage, ob es sich um einen „Racheakt eines Staatsanwalts“ handelt, halten wir für einen schlechten Scherz. Herr Turgut hat Haftbeschwerde zum Landgericht Hof eingelegt. Hierüber ist noch nicht entschieden.

Glocker, OStA
A.A.
R. R.l, JAng.

KriminalpolizeiinspektionHof
Fragebogen

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